Betreuung des Promotionsstudiums
Um dich für ein Promotionsstudium in den Gesellschaftswissenschaften und damit an der Philosophisch-Historischen Fakultät immatrikulieren zu können, brauchst du mindestens eine Betreuungsperson, die einem der unterschiedlichen Fachbereiche angegliedert und für die Betreuung von Promotionen zugelassen ist (habilitierte). Die zweite Betreuungsperson kann eine externe Person sein - sie muss aber auch die formale Berechtigung besitzen, Promotionen zu betreuen. Obwohl die Rahmenbedingungen für das Doktorat in den Gesellschaftswissenschaften durch die fakultären Vorgaben geregelt sind, prägen die Betreuenden die Rahmenbedingungen stark. Zur Abklärung, ob eine Betreuungsperson nicht nur inhaltlich, sondern auch auf der Ebene des Betreuungsstils für das Projekt in Frage kommt, empfiehlt es sich, Erwartungen und Betreuungsstil bereits in den ersten Abklärungen und Gesprächen zu klären. Neben der Begleitung durch die Betreungspersonen steht dir das Team der G3S bei Fragen und Beratungsbearf jederzeit zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Mögliche Betreuungspersonen
Die hier gelisteten Personen sind berechtigt Promotionen in den Gesellschaftswissenschaften als Erstbetreuende zu begleiten.