Laut Studienordnung soll im Grundstudium eine Proseminararbeit verfasst werden: In welchen Veranstaltungen kann ich eine Proseminararbeit schreiben?

In der ab Herbstsemester 2007 gültigen Studierendenordnung ist die Proseminararbeit neu im Aufbaustudium verortet, d.h. solche Arbeiten sollten ab dem 3. Semester verfasst werden. Studierenden, welche vor dem betreffenden Semester ihr Studium begonnen haben, wird ebenfalls empfohlen, die Proseminararbeiten ab dem 3. Semester einzuplanen. Proseminararbeiten können im Veranstaltungstyp „Proseminar“ geschrieben werden sowie in anderen Lehrveranstaltungen in Absprache mit dem Dozenten/der Dozentin. In diesem Fall muss dazu ein „Learning Contract“ eingereicht werden.

Laut Studienordnung soll im Grundstudium eine Proseminararbeit verfasst werden: In welchen Veranstaltungen kann ich eine Proseminararbeit schreiben?

In der ab Herbstsemester 2007 gültigen Studierendenordnung ist die Proseminararbeit neu im Aufbaustudium verortet, d.h. solche Arbeiten sollten ab dem 3. Semester verfasst werden. Studierenden, welche vor dem betreffenden Semester ihr Studium begonnen haben, wird ebenfalls empfohlen, die Proseminararbeiten ab dem 3. Semester einzuplanen.

Proseminararbeiten können im Veranstaltungstyp „Proseminar“ geschrieben werden sowie in anderen Lehrveranstaltungen in Absprache mit dem Dozenten/der Dozentin. In diesem Fall muss dazu ein „Learning Contract“ eingereicht werden.

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